Geschäftsnummer: | 23.1027 |
Eingereicht von: | Andrey Gerhard |
Einreichungsdatum: | 12.06.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Betrag; Banken; SARON; Guthaben; Mindestreserve; Zinszahlungen; Reserve; Massnahme; Höhe; Effekt; Werden; Marktzins-Effekt; Belaufen; Halbjahr; Zinsen; Marktzins-Ergebnis; Massnahmen; Vorgeschriebenen; Kostspielige; Liesse; Alternative; Angehoben; Erreichen; Erzielen; Wäre; Beantworten:; Mindestreserven; Verzinst; Schwelle; Verzinster |
Das erste Mal in ihrer Geschichte bezahlt die Nationalbank den Banken auf ihren Sichtguthaben einen Zins (Interest on Reserves), siehe SNB-Merkblatt vom 22. September 2022. Der gewählte Mechanismus, welcher Liquiditätshandel zwischen den Banken animieren soll, scheint denn auch zu funktionieren: der SARON-Referenzzinssatz kommt in der Höhe des SNB-Leitzins zu liegen.
Die Massnahme bedingt aber ein grosses finanzielles Engagement seitens der SNB. In den Medien wird spekuliert, dass bei der aktuellen Lage auf ein Jahr hochgerechnet mit Zinszahlungen in der Höhe von mehreren Milliarden Franken an die Banken zu rechnen ist.
Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
1. Auf welchen Betrag belaufen sich diese Zinszahlungen für das erste Halbjahr 2022?
2. Wie teilt sich dieser Betrag zwischen den Zinsen auf der Mindestreserve und dem Betrag oberhalb dieser vorgeschriebenen Reserve auf?
3. Liesse sich der gleiche Marktzins-Effekt (SARON) erreichen, wäre nur der Teil der Guthaben oberhalb der Mindestreserven verzinst?
4. Falls ja, wie weit könnte die Schwelle nicht verzinster Guthaben angehoben werden, um immer noch den gleichen Effekt auf den SARON zu erzielen?
5. Falls Nein zu 3. und 4.: gibt es alternative, weniger kostspielige Massnahmen, welche zum gleichem Marktzins-Ergebnis führen würden?